Kontrollwechselklauseln und Abwehrmassnahmen
Angebotspflicht
Die Gesellschaft hat in ihren Statuten die Angebotspflicht gemäss Art. 32 des Börsengesetzes ausgeschlossen (Opting Out).
Kontrollwechselklauseln
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Gruppenleitung.


