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Kontrollwechselklauseln und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht

Die Gesellschaft hat in ihren Statuten die Angebotspflicht gemäss Art. 32 des Börsengesetzes ausgeschlossen (Opting Out).

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Gruppenleitung.

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