Entschädigungen und Beteiligungen
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit, speziell für die Vorbereitung und Teilnahme an den Sitzungen sowie für die Arbeit in den Ausschüssen, eine fixe Jahresentschädigung. Die Festsetzung der Jahresentschädigung erfolgt einmal jährlich durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination and Compensation Committee.
Zusätzlich zur fixen Jahresentschädigung können die Mitglieder des Verwaltungsrats am Aktienbeteiligungsplan der Schlatter Gruppe partizipieren.
Der Verwaltungsrat der Schlatter Holding AG bezeichnet jährlich die Planteilnehmer und die Anzahl der zugeteilten Aktien. Die Planteilnehmer erhalten durch den Arbeitgeber ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Konzernmuttergesellschaft, der Schlatter Holding AG, Schlieren (CH). Die Annahme des Angebots ist freiwillig.
Das Angebot unterliegt den Bedingungen, wie sie im Angebotsschreiben, im Aktienbeteiligungsplan, im Reglement betreffend Administration des Aktienbeteiligungsplans und in der Vereinbarung mit der Credit Suisse enthalten sind. Die Credit Suisse, Zürich (CH), wurde mit der Verwaltung des Plans beauftragt.
Der Preis pro Aktie entspricht für die Mitglieder des Verwaltungsrats 75 % des Durchschnitts der Börsenschlusskurse während der Periode 1.Januar bis 31. März des Angebotsjahrs (Angebotskurs). Die Anzahl der Aktien, die vergünstigt erworben werden können, werden wie folgt ermittelt: 15% des Jahreshonorars werden durch den Angebotskurs (vor Discount von 25%) dividiert, was die maximal zu beziehende Anzahl Aktien ergibt. Sämtliche Aktien sind für drei Jahre gesperrt.
Die Entschädigung der Mitglieder der Gruppenleitung erfolgt unter Berücksichtigung von Aufgaben, Leistung und Geschäftsgang. Sie beinhaltet nebst einer fixen Jahresentschädigung einen Bonus von 25 bis 40 % des Jahressalärs. Der Bonus bemisst sich zu 50% nach dem erwirtschafteten EBIT, zu 20% nach dem durchschnittlichen Net-Working-Capital-Ziel sowie zu 30% nach individuellen Zielsetzungen wie beispielsweise der Erreichung des vorgegebenen Auftragseingangs oder der erfolgreichen Lancierung eines neuen Produkts. Die Festsetzung der Entschädigung für den CEO erfolgt einmal jährlich durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination and Compensation Committee. Für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung erfolgt die Festsetzung jährlich auf Antrag des Nomination and Compensation Committee in Zusammenarbeit mit dem CEO.
Zusätzlich können die Mitglieder der Gruppenleitung sowie ein Mitglied der Geschäftsleitung des lokalen Standorts Münster am vorgängig beschriebenen Aktienbeteiligungsplan der Schlatter Gruppe partizipieren. Der Preis pro Aktie entspricht für die Mitglieder der Gruppenleitung 50 % des Durchschnitts der Börsenschlusskurse während der Periode 1. Januar bis 31. März des Angebotsjahrs. Die Anzahl der Aktien, die vergünstigt erworben werden können, wird wie folgt ermittelt: 15% des Jahreshonorars werden durch den Angebotskurs (vor Discount von 50%) dividiert, was die maximal zu beziehende Anzahl Aktien ergibt. Die Aktien sind zu einem Drittel frei verfügbar. Zwei Drittel der Aktien sind für drei Jahre gesperrt.
Die für das Aktienbeteiligungsprogramm der Schlatter Gruppe benötigten Aktien werden von der Schlatter Holding AG an der SIX Swiss Exchange zu Handelskursen beschafft.
Die Schlatter Gruppe entrichtet weder für Verwaltungsratsmitglieder noch für Mitglieder der Gruppenleitung Abgangsentschädigungen.


